Angelverein Heldrungen e.V.
Rund ums Angeln!

Durch kontinuierlichen Fischbesatz in den vergangenen Jahren entwickelten sich diese Seen zu sehr guten Angelgewässern. Vor allem sind Karpfen, Aal, Schleie, Hecht und Karausche sehr fängig, so daß jedes Jahr gute Fangergebnisse zu verzeichnen sind. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten für einige Fischarten sind diese Gewässer für jeden interessierten Angler, der im Besitz der notwendigen Erlaubnisscheine ist, ganzjährig zugängig.

Preise für Gastkarten

Für Gastkarten werden an den Verkaufsstellen folgende Preise erhoben:

Tageskarte (24h)

15 €

Wochenkarte (7 Tage)

50 €

Jahreskarte (Kalenderjahr)

200 €

Es werden keine Gastkarten an Besitzer*innen von Vierteljahresfischereischeinen verkauft!

Verkaufsstellen

Gastangler können ihre Fischererlaubnis an folgenden Verkaufsstellen erwerben:

Angelshop Bernd Heyroth

Getränkehandel Schinköthe

Gulf Tankstelle

Check in Store

Oldislebener Straße 125a
06567 Esperstedt

Arternsches Tor 9
06577 An der Schmücke
OT Heldrungen

Gewerbegiet 10
06577 An der Schmücke
OT Oldisleben

Kornmarkt 8
06526 Sangerhausen

Tel. 034671 78707

Tel. 034673 91659

Tel. 034673 779830

Tel. 03464 270249

Mo-Fr
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo-Fr
09:00 Uhr - 18:00 Uhr


Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo-Fr
06:30 Uhr - 21:00 Uhr


Sa
07:30 Uhr - 21:00 Uhr

So
07:30 Uhr - 21:00 Uhr

Mo-Fr
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Sa
10:00 Uhr - 13:00 Uhr

Gastkarten-Onlineverkauf


Keine Lust, extra in ein Geschäft zu gehen? Kein Problem!

Keine Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Kartenausgabestellen, keine umständlichen Geld-gegen-Tageskarten-Hinterlegungen, ideal für kurzentschlossene Petrijünger.

Für mehr Informationen einfach hier klicken!

Besondere Fangbegrenzungen an den Vereinsgewässern


Mindestmaß

Fangbegrenzung (täglich)

Schonzeit

Aal

60 cm

2 Stück

01.11. - 28.02.

Hecht

60 cm

2 Stück

01.02. - 30.04.

Karpfen

40 cm



Karpfen (Wildform)

40 cm

2 Stück

15.03. - 31.05.

Schleie

30 cm

2 Stück


Zander

60 cm

2 Stück

01 01. - 31.05.

Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen!

Fangbegrenzung pro Angeltag

Es dürfen 3 Fische der nachstehenden Arten, davon jedoch maximal mitgenommen werden:

  • 2 Karpfen oder 3 Schleien oder 2 Hechte oder 1 Zander oder 3 Aale

Bei Salmoniden dürfen maximal je Angeltag mitgenommen werden:

  • 2 Regenbogenforellen oder 2 Bachforellen oder 2 Bachsaiblinge oder 1 Äsche

Im Interesse der Entwicklung stabiler Fischbestände besteht für folgende Fischarten eine Fangbegrenzung je Angeltag:

  • 12 Rotfedern / Plötzen (in Summe für beide Fischarten)
  • 6 Flussbarsche

In der Schonzeit des Hechtes (01.02. bis 30.04.) ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister , Streamer) sowie natürlichen Raubfischködern (Köderfisch, Fetzenköder) verboten! Angeln mit Rot- u. Tauwurm ist erlaubt.
Die Verwendung der Flugangel auf Salmoniden ist in der Zeit vom 01.04. – 30.04. erlaubt.

Schonzeiten und -maße für die Gewässer der AG Kyffhäuserkreis e.V. und die Verbundgewässer des LAVT


Mindestmaß

Schonzeit

Aal

60 cm

01.11. - 28.02.

Äsche

35 cm

01.02. - 31.05.

Bachforelle

30 cm

01.10. - 31.03.

Bachsaibling

30 cm

01.10. - 31.03.

Hecht

55 cm

01.02 - 30.04.

Zander

55 cm

01.02. - 31.05.

Karpfen

45 cm


Schleie

30 cm


Rotfeder

15 cm


Barsch

20 cm


Amurkarpfen

60 cm


Fischarten wie Blei (Brassen), Plötze, Ukelei, Kaulbarsch haben kein Mindestmaß.